1. Allgemein:
Diese Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Geschäfts-
Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit der Fa. "Der Partyausrüster",
24229 Dänischenhagen. Etwaige davon abweichende Bedingungen des Mieters haben
keine Gültigkeit. Alle gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum der Fa.
"Der Partyausrüster".
2. Abschluß des Vertrages:
Alle Angebote der Fa. "Der Partyausrüster" sind immer unverbindlich
und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung
bzw. Abholung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie
die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben
vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen
der Schriftform und sind nur gültig, wenn die Fa. "Der Partyausrüster"
sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere
bei Zahlungsverzug - ist die Fa. "Der Partyausrüster" berechtigt,
die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
3. Kautionen
und Preise:
Die Miet-Preise beziehen sich immer auf 24 Stunden bzw. für
das Wochenende von Freitag 13:00 Uhr bis Montag 16:00 Uhr und sind, wenn nicht
anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen
Mehrwertsteuer. Diese gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen
auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.Die
Fa. "Der Partyausrüster" aktualisiert seine Preis-Datenbank so
oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert er den
Mieter und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab.
4. Mietzeit:
Die Mietzeit beginnt für den Kunden mit dem Zeitpunkt der Anlieferung
der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung der vorbestellten gemieteten Ware
durch den Kunden. Die Mietzeit endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der
Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden am vereinbarten Ort.
Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen
den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert
sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und
Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen.Kautionen werden dem Mieter nach
Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand
zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein
zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste der
Fa. "Der Partyausrüster" fällig, der von der Kaution einbehalten
wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge
mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.
5. Haftung:
Die
Fa. "Der Partyausrüster" übergibt die im Mietvertrag aufgelisteten
Gegenstände und Geräte in einwandfreiem und funktionierendem Zustand.
Die Einweisung in die Handhabung der Gerätschaften erfolgt bei Übergabe
durch einen Mitarbeiter der Fa. "Der Partyausrüster" . Dabei kann
sich der der Mieter von der Funktionalität der gesamten gemieteten Gerätschaft
überzeugen. Dies erkennt der Mieter dann durch seine Unterschrift im Mietvertrag
an. Der Mieter / Kunde haftet bei Rückgabe defekter Mietgegenstände
in voller Höhe des Widerbeschaffungswertes oder der entstandenen Reparaturkosten.
Darüber hinaus wird die Fa. "Der Partyausrüster" Rechtsmittel
einlegen und/oder Gebühren erheben, wenn der Kunde/Mieter die Mietgegenstände
überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes).
Der Kunde/Mieter ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert
des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten. Gibt
der Kunde die gemieteten Gerätschaften & Zubehör defekt oder beschädigt
zurück, so wird die Fa. "Der Partyausrüster" die Kaution zunächst
einbehalten und die defekten/beschädigten Mietgegenstände reparieren
lassen. Im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur
Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw.
den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde
die Differenz erstattet. Bei Verlust unserer Mietgeräte oder Zubehör
haftet der Mieter mit 100% des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes.
6. Storno
durch den Kunden:
Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zu 14 Tage vor
Vertagsantritt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten ohne
dabei Stornogebühren bezahlen zu müssen. Beträgt der Zeitraum bis
zum vereinbarten Vertragsantritt weniger als 14 Tage, betragen die anfallenden
Stornogebühren 50% der Netto-Miete zzgl. 19% MWSt. Erfolgt ein Storno durch
den Kunden nach Lieferbeginn, wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt
in diesem Fall keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises.
7.
Pflichten des Mieters:
Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte
diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen.
Er haftet in jedem Fall für alle Schäden. (Siehe Punkt 3 und Punkt 5)
Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird
dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
8. Haftungsausschlüsse:
Für Schäden und Folgeschäden übernimmt die Fa. "Der
Partyausrüster" keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluß betrifft insbesondere:
Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen: - 1. Beschädigung oder
Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden. 2. wegen
unvorhersehbarer Verzögerung der Hinlieferung, 3. störungen oder Totalausfall
des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden sei es nun
unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall und/oder
entgangener Gewinne. 4. Etwaige Ansprüche Dritter bei Öffentlichen Veranstaltungen
( z.B. GEMA ) gehen zu Lasten des Veranstalters.
9. Mängelrügen:
Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw.
-leistungen sind der Fa. "Der Partyausrüster" unverzüglich
nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Der Mieter überprüft
daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit.
Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an
den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur
Verfügung zu stellen. Unterläßt der Mieter die sofortige Benachrichtigung
der Fa. "Der Partyausrüster" (per Telefon, Fax oder e-Mail) über
etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt,
Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen:
Zahlungen haben bar bei Abholung der Waren zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes
ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug
oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren
sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei Mietgeräte/Zubehör-Übergabe
im Vorraus zu entrichten.
11. Sonstiges:
Der Kunde erklärt sein
Einverständnis damit, daß die Fa. "Der Partyausrüster"
seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten
speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam
sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig.
Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz
der Fa. "Der Partyausrüster". Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts.
12. Nichtzustandekommen des Mietvertrages:
Dies
ist z.B. der Fall bei: wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes
auf dem Transportweg oder beim Kunden, - wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete
Rückgabe der Geräte von Vormietern oder - wegen unvorhersehbarer Verzögerungen
der Hinlieferung 2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des
Mietgegenstandes.3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer
oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne.Etwaige
Ansprüche Dritter (z.B. GEMA) bei öffentlichen Veranstaltungen, gehen
zu Lasten des Veranstalters!
Dänischenhagen, den 26.03.09